Doch was bedeutet im Zusammenhang mit Getränken eigentlich die Kennzeichnung „alkoholfrei“? „Lebensmittelrechtlich erlaubt ist bei alkoholfreiem Bier ein Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent. Für ein Getränk, das hingegen die Kennzeichnung ‚ohne Alkohol‘ tragen soll, muss der Hersteller einen Alkoholgehalt von 0,0 Volumenprozent belegen“, so Nicole Oschwald, Lebensmittelchemikerin bei SGS Institut Fresenius.
Je nach Herstellungsverfahren kann nämlich auch ein „alkoholfreies“ Bier eine geringe Menge Alkohol enthalten. Der Grund dafür ist, dass selbst solche Biere anfangs ganz normal gebraut werden müssen und bei jedem Brauprozess entsteht Alkohol. Dieser ist auch für die Geschmacksentwicklung verantwortlich und verhilft dem Getränk zu seinem typischen Aroma.
Um den Genuss eines „alkoholfreien“ Bieres zu ermöglichen, muss die Getränkeindustrie einiges leisten. Hierfür gibt es unterschiedliche Herstellungsverfahren. Im Rahmen einer Entalkoholisierung wird dem fertigen Bier der reine Alkohol zum Beispiel mit Hilfe von Filtrationstechniken entzogen. Gleichzeitig bleiben die anderen Inhaltsstoffe zurück, die für den Geschmack wichtig sind.
Die Alternative zur Filtrierung lautet: gestoppte Gärung. Bei diesem Verfahren minimieren niedrige Temperaturen im Gärtank bereits die Alkoholbildung.