Mit dem neuen Jahrgangsbier soll auch dem kommenden Jubiläum des Reinheitsgebotes Rechnung getragen werden. Erlassen wurde das älteste Lebensmittelgesetz der Welt im April 1516 vom Bayerischen Landständetag nach einer Vorlage von Herzog Wilhelm IV. Bis dahin befanden sich für den Geschmack allerlei fragwürdige Kräuter und Bestandteile im Bier: von Ochsengalle über Kümmel, Stechapfel und Fichtenspänen bis Bilsenkraut - Halluzinationen und Schlimmeres waren dadurch nach Biergenuss nicht ausgeschlossen. Dem wollte Wilhelm ein Ende setzen. "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen," so lautet der betreffende Satz aus dem Gesetz, das sich auch mit dem Bierpreis, der Zeit der Herstellung und der Maßgröße von Gefäßen beschäftigt.
Später wurde Malz anstelle von Gerste eingefügt und die Hefe kam nach Entdeckung ihrer wichtigen Arbeit im Bier hinzu. Seitdem darf Bier in Deutschland ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut werden.