Der ADAC hat dazu Informationen zusammengestellt. Grundsätzlich gilt: Ein Auto, das im Hochwasser steht, sollte nicht angelassen werden. Erst, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Wasser mehr im Verbrennungs- und Ansaugtrakt befindet, sind keine Motorschäden (Stichwort "Wasserschlag") zu befürchten. Reicht das Wasser bis ungefähr in die Mitte der Stoßfänger und blieb der Innenraum trocken, ist der Schaden meist noch überschaubar. Die Werkstatt sollte Lenkung, Bremsen und Radlager überprüfen, gegebenenfalls auch die Lichtmaschine und den Anlasser. Feuchte Textilverkleidungen können übergangsweise mit Papier unterfüttert werden.
Steht der Wasserpegel über der Türschwelle, ist der Schaden weitaus größer. Eine vollständige Trockenlegung ist dann meist nicht mehr möglich, Bodenbeläge und Dämmmatten sowie Tür- und Seitenverkleidungen müssen ersetzt werden. Der ADAC empfiehlt auch, alle im Bodenbereich platzierten Funktionsbauteile überprüfen zu lassen. Sicherheitsrelevante Teile wie beispielsweise Gurtstraffer sind prophylaktisch zu tauschen, und auch ein Katalysator muss eventuell erneuert werden.
Totalschaden besteht meist dann, wenn das Wasser bis zur Scheibenunterkante reicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Wasser in Motor und Getriebe eingetreten, und auch die elektronischen Bauteile sind sicherlich beschädigt worden. Bei kaskoversicherten Fahrzeugen zählt das Urteil des Sachverständigen. Ohne Versicherung muss ein Fachmann entscheiden, ob sich eine Reparatur noch lohnt. In jedem Fall hilft ein Überblick über den Zeitwert des Pkw.