Spätestens wenn der Winter wirklich Einzug hält, geht es nicht mehr ohne: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibe ausdrücklich vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Wer sich nicht daran hält, riskierte neben einem Unfall auch ein Bußgeld von 40 Euro. Bei einer durch ungeeignete Reifen verursachten Verkehrsbehinderung verdoppele sich das Bußgeld und es wird ein Punkt in Flensburg fällig.
Dabei sollen die Winterreifen nach Meinung der Experten des DVR mindestens vier Millimeter Profil aufweisen, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Auch die Beleuchtung verdiene einen prüfenden Blick: Sind alle Glühlampen intakt und ist die Beleuchtung richtig eingestellt? Das Abblendlicht darf niemanden blenden, es sollte aber auch nicht zu niedrig eingestellt sein, damit der Fahrer bei Dunkelheit keine Sicht verschenkt. Messen kann die richtige Scheinwerfereinstellung allerdings nur die Werkstatt.
Wer die Gläser der Scheinwerfer und der übrigen Leuchten nach jeder Fahrt bei schmutzig-nassem Wetter mit einem feuchten Tuch reinigt, sorgt für gutes Sehen und Gesehen werden. Darüber hinaus empfiehlt der DVR, die Scheiben regelmäßig von innen und außen zu reinigen. So verbessere man die Sicht und verringere die Blendgefahr durch andere Fahrzeuge. Wenn die Wischerblätter Schlieren auf der Scheibe hinterlassen, solle man zunächst die Gummis mit einem Reinigungstuch säubern. Oft hilft das, aber nach einer entsprechenden Betriebszeit sind die Wischerblätter reif für den Austausch.
Sind Warndreieck, Erste-Hilfe-Material und mindestens eine Warnweste an Bord? Die Warnweste sorgt für ein gewisses Maß an Sicherheit, wenn der Fahrer im fließenden Verkehr aussteigen muss. Bei Dienstwagen und in vielen europäischen Ländern ist sie bereits jetzt schon Pflicht. In Deutschland wird sie im Juli 2014 eingeführt.