An Sommertagen tragen 25 Prozent der deutschen Autofahrerinnen und 13 Prozent der Autofahrer zumindest manchmal auch hinterm Steuer Flip-Flops. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.
Über die Hälfte der deutschen Autofahrer (56 Prozent) glauben, dass Flip-Flops hinterm Steuer nicht erlaubt sind. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es jedoch keine klare Vorgabe zur Wahl des Schuhwerks hinterm Steuer. Anders bei Berufsfahrern: Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind für sie feste, geschlossene Schuhe Pflicht.
Autofahren in Flip-Flops ist also zwar gesetzlich nicht verboten, doch ebenso wenig existiert ein Freifahrtschein für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Kommt es zu einem Unfall, können Flip-Flops als ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. Der Fahrer muss dann mit einem Bußgeld rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dagegen für alle Schäden des Unfallopfers auf - unabhängig vom Schuhwerk des Unfallverursachers.