Dasselbe gilt, wenn auf dem Autodach Schnee liegt und beim Fahren herunterwirbelt. "Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen 'Gucklochfahrer' sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro Geldbuße sind dann möglich", soKarl Walter, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung. Hinzu komme: Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen - weil die Sicht eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.
Der Experte rät Autofahrer deshalb, vor dem Start alle Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren herunterfallen können. Zudem sollten Autofahrer an Außenspiegel, Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken.